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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Begriffe aus dem Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Tafel angeordnet © LaSuB

Lehrerinnen und Lehrer haben einen vielseitigen und abwechslungsreichen Job. Die Anforderungen sind anspruchsvoll und können Belastungen mit sich bringen. Deshalb ist es wichtig, durch präventive und gezielte Maßnahmen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu verbessern und so Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen vorzubeugen.

Arbeits- und Gesundheitsschutz sind Unternehmerpflichten.

Der Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der Maßnahmen der gesundheitsfördernden und menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

Der Gesundheitsschutz umfasst alle Maßnahmen zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten. Ziel des Gesundheitsschutzes ist es, physische, psychische und soziale Gefährdungen und gesundheitsgefährdende Auswirkungen der Arbeit zu verhindern.

Die Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden aufeinander abgestimmt und sind für Schulleitungen im Arbeitsschutzmanagementsystem Schule (AManSys) zusammengefasst.

Zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen, der Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie weiterer Vorgaben bspw. allgemein anerkannter Regeln der Technik, Hygiene und Arbeitsmedizin und zur Unterstützung der Schulen sind Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt. Eine möglichst enge Kooperation zwischen Schulleitung, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt ist daher sinnvoll und ratsam.

Ebenso besteht für alle Beschäftigten eine Mitwirkungsplicht. Sie sollen entsprechend ihrer Möglichkeiten für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge tragen.

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