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Sicherheitstechnische Betreuung

Treppe mit Geländer und beidseitigem Handlauf in zwei verschiedenen Höhen © treppensicherheit.de

Die sicherheitstechnische Betreuung dient der Sicherheit der Beschäftigten, der Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen von Beschäftigten in öffentlichen Schulen Sachsens. Gesundheitsgefahren werden aufgedeckt, reduziert und im besten Fall ganz abgestellt.

Zur Unterstützung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters bei der Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben des Arbeitsschutzes steht dazu jeder Schule eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) zur Seite. Mit ihren umfangreichen sicherheitstechnischen Fachkenntnissen berät und unterstützt sie die Schulleitung und die Beschäftigten in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung.

Zum Aufgabengebiet zählen u. a. folgende Schwerpunkte:

  • Begehung der Schule und Erstellung der Gefährdungsbeurteilung auf sicherheitstechnischer Basis,
  • Unterstützung bei der die Erst- und Folgedokumentation der Prüfungen der Arbeitsmittel und Anlagen im Digitalen Prüfbuch,
  • Fertigung von Stellungnahmen zu sicherheitstechnischen Belangen,
  • Unterweisung der Beschäftigten auf Anfrage der Schule,
  • Beratung der Beauftragten der Schule und der Fachbereichsleitungen in sicherheitstechnischen Sachverhalten, bspw. der Gefahrstoffbeauftragten,
  • Beratung zu Körperschutzmitteln.

Sicherheitstechnischer Teil der Gefährdungsbeurteilung

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit begeht dazu jährlich die Schule, Grundschulen alle zwei Jahre, und stellt vorhandene Mängel und Gefährdungen fest. Sie beurteilt diese, erstellt eine Dokumentation und stellt diese Unterlage der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter zur Verfügung. Die Schulleitung wird daraufhin eine Abstellung der Mängel durch den jeweiligen Verantwortlichen veranlassen.

Unterweisungen

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter muss alle Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens einmal jährlich über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu deren Verhütung unterweisen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann anlässlich einer Schulbegehung die relevanten Unterweisungsthemen ermitteln und die Schulleitung beraten.

Eine ausführliche Zusammenfassung finden Sie auf folgender Seite im Flyer FASI - Unterstützung des Schulleiters

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